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 Ihr Wasser - eine klare Sache !

Eigenbetrieb
Mitarbeiter
Organe
Gemeindeordnung
Betriebssatzung
 


Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Verbandsgemeindewerke sind:

Werkleitung:
Sie führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und vertritt die Werke nach Außen. Zudem führt sie die Dienstaufsicht über die im Eigenbetrieb tätigen Mitarbeiter und ist für die Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und des Werkausschusses sowie deren Umsetzung verantwortlich. Mittels halbjährlicher Zwischenberichte werden Bürgermeister und Werkausschuss über die Entwicklungen im Eigenbetrieb informiert.

Werkausschuss:
Der Ausschuss besteht aus 18 Mitgliedern und zusätzlich 6 Beschäftigtenvertreter. Den Vorsitz führt Herr Bürgermeister Hans-Peter Böffgen. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet der Werkausschuss beratend oder beschließt über die Vergabe von Aufträgen, Satzungen, Personalangelegenheiten und den Jahresabschluss. 

Mitglieder des Werkausschuss sind:

Alois Reinarz

CDU

Wolfgang Bauer

Edi Schell

CDU

Walter Schmidt

Klaus Sohns

CDU

Friedhelm Bongartz

Helmut Michels

CDU

Rainer Helfen

Alfred Mastiaux

CDU

Thorsten Jakoby

Arno Simon

CDU

Ingo Kloep

Horst Werner

CDU

Gottfried Wawers

Hans-Walter Blankenheim

FWG

Carina Möller

Stephan Juchems

FWG

Josef Ballmann

Nikolaus Hayer

FWG

Helmut Bell

Werner Grasediek

FWG

Paul Becker

Georg Linnerth

SPD

Uwe Schneider

Egon Schommers

SPD

Dieter Demoulin

Walter Schneider

SPD

Hans-Jürgen Breuer

Dirk Weiker

SPD

Manfred Laaser

Hendrik Eltze

Grüne

Dietmar Johnen

Norbert Meyer

GRÜNE

Hubert Wiesen

Jessica Krämer

FDP

Alfred Cornesse

 

Beschäftigtenvertreter:

Ralph Lenzen

 

Sascha Krämer

Walter Hermes

 

Jürgen Metzen

Ralf Riske

 

Daniel Hilgers

Wilfred Back

 

 

Dieter Dederichs

 

Ralf Schneider

Kolja Schmitz

 

Rainer Caspers

 

 

 

Verbandsgemeinderat:
Als Organ des Eigenbetriebs beschließt der Verbandsgemeinderat über den Erlass und Änderungen der Betriebssatzung, der Beitrags- und Gebührensatzung. Er stellt den Wirtschaftsplan fest, bestellt die Jahresabschlussprüfer und beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. Zudem bestellt der Verbandsgemeinderat den Werkausschuss sowie die Werkleitung und ist auch für die Vergabe von umfangreichen Aufträgen verantwortlich.

Bürgermeister:
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Werkausschuss und ist Vorgesetzter der Werkleitung.