Kontakt Datenschutzerklärung Impressum
     
     
     
 
Home Wasser Abwasser Über uns Service Downloads

 Ihr Wasser - eine klare Sache !

Installateurverzeichnis
Zählerablesung
Eigentumswechsel
Fragen zur Rechnung
FAQ - häufige Fragen
 

 
Wann erhalte ich einen Viehabzug ?
 

Nach § 22 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01. Dezember 2001 kann je Großvieheinheit (GVE) auf Antrag ein Abzug von 12 cbm je Großvieheinheit im Bereich Schmutzwasser gewährt werden.

Dafür gelten als Großvieheinheiten:

            1 Pferd                                                                = 1,00 GVE

            1 Rind bei gemischtem Bestand                                 = 0,66 GVE

            1 Rind bei reinem Milchviehbestand                           = 1,00 GVE

            1 Schwein  bei gemischtem Bestand                          = 0,16 GVE

            1 Schwein bei reinem Zuchtschweinebestand             = 0,33 GVE

 Stichtag ist der 04. Dezember des laufenden Jahres.