Nach
§ 22 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche
Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01. Dezember 2001
kann je Großvieheinheit (GVE) auf Antrag ein Abzug von 12 cbm je
Großvieheinheit im Bereich Schmutzwasser gewährt werden.
Dafür
gelten als Großvieheinheiten:
1 Pferd =
1,00 GVE
1 Rind bei gemischtem Bestand = 0,66 GVE
1 Rind bei reinem Milchviehbestand = 1,00 GVE
1 Schwein bei gemischtem Bestand = 0,16 GVE
1 Schwein bei reinem Zuchtschweinebestand = 0,33 GVE
Stichtag
ist der 04. Dezember des laufenden Jahres.