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Darf ich die Drainage an den Kanal anschliessen ?
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Nach § 5, Abs. 6 der Satzung über die Entwässerung und den
Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der VG Gerolstein v. 25.11.2008 darf Wasser, das kein Schmutz- oder Niederschlagswasser ist (z.B. aus Grundstücksdrainagen, Quellen und Gewässern),
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verbandsgemeindewerke eingeleitet werden. |
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