Über den
Baukostenzuschuss wird der Grundstückseigentümer an den Investitionskosten
beteiligt, die den Verbandsgemeindewerken entstehen, damit sie das Wasser bis
an die Übergabestelle zum Wasserhausanschluss liefern können. Hierzu gehören u.
a. Kosten für die Errichtung von Pumpanlagen, Aufbereitungsanlagen,
überörtliche Verteilungsanlagen, Straßenleitungen, u. v. m. Der
Baukostenzuschuss wird von jedem Bauherrn erhoben, der einen erstmaligen
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung wünscht. Entsprechend
dem jeweiligen Bauvorhaben bildet entweder die Grundstücksgröße oder die
Geschossfläche des zu errichtenden Gebäudes die Berechnungsgrundlage. Aber auch
andere Berechnungsmodelle sind möglich.
Rechtsgrundlagen:
Die Berechtigung zur
Erhebung des Baukostenzuschusses ergibt sich aus § 9 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und § 4 der Zusätzlichen
Vertragsbedingungen / Wasserversorgung (ZVBWasserV) der Verbandsgemeinde Gerolstein.
Höhe des Baukostenzuschusses in der
Verbandsgemeinde Gerolstein:
Der Baukostenzuschuss
wird im Preisblatt, das Anlage zu der ZVBWasserV ist, öffentlich bekannt
gemacht. Derzeit beträgt der Baukostenzuschuss
pro m2
Grundstücksfläche 0,51 EUR und
pro m3 umbauter Raum
0,31 EUR
zzgl. gesetzliche
Mehrwertsteuer (derzeit 7 %)
Berechnungsbeispiel:
Für ein Grundstück von
800 qm Fläche sowie einem Gebäude von 700 m3 umbautem Raum berechnet sich der
Baukostenzuschuss wie folgt:
800 m2 x 0,51 €
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=
408,00 €
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700 m3 x 0,31 €
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=
217,00 €
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Zwischensumme
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=
625,00 €
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Zzgl. 7 % MwSt
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=
43,75 €
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Baukostenzuschuss
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=
668,75 €
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Festsetzung und Zahlung:
Der Baukostenzuschuss
wird von den Verbandsgemeindewerken erst angefordert, wenn ein Bauherr den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Die Festsetzung erfolgt nach
Eingang des Antrages in Form einer Rechnung.
Der Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgung wird erst hergestellt, wenn der Baukostenzuschuss gezahlt ist.