Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt entsprechend dem
Eichgesetz 6 Jahre. Im Bereich der Verbandsgemeindewerke Gerolstein sind
rd. 5.800 Zähler im Einsatz. Dies bedeutet, dass jährlich im Durchschnitt
950 Zähler durch das Personal der Werke zu wechseln sind.
Diese Eichzeit kann durch sogenannte Stichprobenprüfungen um
jeweils 3 drei Jahre verlängert werden.
Wie verläuft die
Stichprobenprüfung der Wasserzähler?
Diese Prüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw.
staatlich anerkannten Prüfstellen nach festgelegten, veröffentlichten Verfahren
durchgeführt werden. Aus einem Los von Messgeräten (bei unserer Größenordnung fünfzig
Zähler), die bestimmte gemeinsame Merkmale haben, werden einzelne Geräte
zufällig ausgewählt und messtechnisch überprüft.
Besteht ein Los die Prüfung, verlängert sich die Eichgültigkeitsdauer
der Messgeräte um 3 Jahre.
Vor Ablauf der verlängerten Eichgültigkeitsdauer kann erneut
eine Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer
durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurden, erhalten keinen neuen Hauptstempel.
Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die
Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so kann es dennoch sein, dass das Messgerät im
Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als „gültig geeicht“ gilt.