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Der Trinkwasserschutz im Gerolsteiner Land

Zum unmittelbaren Schutz des Grundwassers werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die Wasserschutzgebiete werden eingeteilt in Schutzzonen I - III.

Die Schutzzone I (Fassungsbereich) definiert den direkten Bereich um die Wassergewinnung herum (In Allgemeinen beträgt die Ausdehnung mindestens 10 m um die Wassergewinnung herum.  Er ist eingezäunt und damit gegen das Betreten Unbefugter gesichert. Eine Nutzung der Flächen ist nicht zugelassen.

Die Schutzzone II (engere Zone) erstreckt sich vom Fassungsgebiet um die Brunnen herum bis zur sogenannten 50-Tage-Linie.
Die Ausdehnung der Schutzzone II ist von der Fließzeit des Grundwassers in dem Bereich abhängig. Die Fließzeit des Grundwassers vom äußeren Rand bis zur Fassung soll mindestens 50 Tage dauern. Man geht davon aus, dass in dieser Zeit Keime und Krankheitserreger absterben.

Die Schutzzone III erstreckt sich bis zur Grenze des Wassergewinnungsbereiches und definiert den von der Wassergewinnung am weitesten entfernten Bereich im Wasserschutzgebiet. Dieser Bereich umfasst das gesamte Einzugsgebiet des Grundwassers, dass der Fassung zufließt.



Im Jahr 2013 haben wir eine Fläche von 19,2 ha im Wasserschutzgebiet Sandborn erworben >>> mehr dazu hier


Um einer Grundwassergefährdung durch Intensivbewirtschaftung wirkungsvoll begegnen zu können, sind wir am Kauf von weiteren Grundstücken in den Wasserschutzgebieten interessiert.
 

Die Wasserschutzgebiete im Gerolsteiner Land
       
Bezeichnung Lage

Größe

VO Karte
In der Rosselwies Birresborn 82,93 ha

In der Hundskaul Densborn, Mürlenbach 52,08 ha
Sandborn Gerolstein, Müllenborn, Roth 152,96 ha
Büschkapelle und Köngsfichte Gerolstein, Pelm, Büscheich 225,40 ha
Tiefbrunnen Kalenborn Kalenborn 57,25 ha
Wehrmachtsquelle Müllenborn, Oos, Lissingen, Büdesheim, Schwirzheim, Duppach, Scheuern 543,07 ha
Grindelborn / Braunebachtal Mürlenbach 49,26 ha
Jündingen und Hohebent Rockeskyll und Walsdorf 138,78 ha
Auf der Moll und Auf Asser Salm 73,72 ha