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Fragen zu Ihrer Rechnung / Bescheid ?
 
     

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? Ihre Ansprechpartnerin in unserem Hause.

 
                   
                   
     

? Adressat des Bescheides ist der Grundstückseigentümer. Das ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Ihm gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und solche Personen, die die tatsächliche
Gewalt über eine bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben. Soweit bei Eigentumswohnanlagen ein Verwalter bestellt ist,
ist dieser Vertreter der Adressaten aus den Rechtsverhältnissen der Satzung. Bei mehreren Eigentümern einer wirtschaft-
lichen Einheit kann sich die Verbandsgemeinde an jeden einzelnen halten.

           
                   
                   
                   
             

? Der Zeitraum, für den die Abrechnung erstellt wurde.

               
 

 

? Bezeichnet das Grundstück, für das das Wassergeld, die Abwassergebühren sowie evtl.
der wiederkehrende Beitrag erhoben wird

     

 

     

? Der Jahresbetrag an Wassergeld entsprechend dem Verbrauch. Wie sich der Preis
zusammensetzt können Sie unter "Service - Häufig gestellte Fragen" nachlesen.

                   
   

? Der Jahresbetrag für Abwasser entsprechend dem Verbrauch. Enthält der Bescheid Festsetzungen
zum "wiederkehrenden Beitrag für Oberflächenentwässerung, so haben Sie hierzu einen
Maßstabsbescheid als Grundlage für die Berechnung erhalten.

                   
 
 

? Die Zusammenstellung der Abrechnungsbeträge. Aufgrund Ihres Verbrauches ergibt sich
unter Berücksichtrigung der erbrachten Abschlagszahlungen entweder eine Nachforderung
oder aber eine Erstattung.

                   
                   
                 

? Festsetzung der neuen Abschlagsbeträge aufgrund des Verbrauches.

                   
                 

? Nachforderung oder aber Guthaben entsprechend den Berechnungen aus dem vorgenannten Zeitraum
zuzüglich der Abschläge für den neuen Zeitraum

           

? Aufteilung der neuen Abschlagszahlungen auf die vier Zahltungstermine, wobei der erste
Zahlungstermin ein Guthaben bzw. eine Nachforderung aus der aktuellen Abrechnung berücksichtigt.