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 Ihr Wasser - eine klare Sache !

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Der Eigenbetrieb

Nach § 86 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind Eigenbetriebe gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Die Verbandsgemeindewerke Gerolstein  sind somit organisatorisch, finanziell und personell selbstständig, rechtlich hingegen der kommunalen Gebietskörperschaft zugeordnet.

In der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb werden Gegenstand des Unternehmens, Organe und Zuständigkeiten sowie Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss und Rechnungswesen geregelt.

Unsere Aufgabe ist die Versorgung des Gebietes der Verbandsgemeinde Gerolstein mit Wasser, sowie die Entsorgung des Abwassers.

Zu diesem Zweck sind wir auch für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz  zuständig.