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Dichtheitsprüfung für private Hausanschlüsse
 
Nach §1 der EigenüberwachungsVO von Abwasseranlagen Rheinland-Pfalz sind Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser <8m³ täglich (=Hausanschlüsse) ausgenommen. Es besteht somit derzeit noch Keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung für private Hausanschlüsse.