Kontakt Datenschutzerklärung Impressum
     
     
     
 
Home Wasser Abwasser Über uns Service Downloads

 Ihr Wasser - eine klare Sache !

Installateurverzeichnis
Zählerablesung
Eigentumswechsel
Fragen zur Rechnung
FAQ - häufige Fragen
 

 
Wasserverlust durch Leckage muss nachgewiesen werden
 
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines Wirtes zurückgewiesen, der aufgrund einer Leckage in der Trinkwasserleitung eine Reduzierung der Abwassergebühren verlangte. Der Restaurantbetreiber hätte dem Urteil zufolge (Az.: 7 K 711/09 vom 22.01.2010) mit funktionierenden Abwasserzählern oder nachprüfbaren Unterlagen den Nachweis erbringen müssen, dass der Verlust der Wassermengen tatsächlich durch den Wasserrohrbruch verursacht wurde.